des TC Grün-Weiß Baumschulenweg e.V. (gemäß § 7 der Vereinssatzung)
- Die Beitragsordnung wird auf Grund der Ermächtigung nach § 7 der Satzung des Vereins erlassen. Sie regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Errichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
- Der Mitgliedsbeitrag, die Gebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
- Die festgesetzten Beträge treten nach Beschluss der Mitgliederversammlung am 01.01.2022 in Kraft. Mit gleichem Datum treten frühere Beitragsregelungen und Beitragsordnungen außer Kraft.
- Beiträge
Beitragsklasse | Mitgliedsform | Beitragshöhe |
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01 | Erwachsene über 18 Jahre | 330,00 € |
02 | Jugendliche unter 18 Jahren | 100,00 € |
03 | Azubis, Studenten, Freiwilligenwehrdienstleistende (bis 27 Jahre) | 220,00 € |
04 | Passive Mitglieder | 77,00 € |
05 | Ehrenmitglieder | frei |
06 | Vorstandsmitglieder | 242,00 € |
07 | MannschaftsführerInnen/Revisionausschu? | 270,00 € |
08 | Ehepaare o. Lebenspartnerschaften | Je 10% Rabatt |
09 | 1 Elternteil und 1 Kind | Je 10% Rabatt |
10 | 2 Elternteile und pro Kind | Je 10% Rabatt |
Garderobenschrank klein | 20,00 € | |
Garderobenschrank groß | 30,00 € | |
Bearbeitungsgebühr bei Aufnahme | 50,00 € | |
Stand 01/2023 | ||
Alle ermäßigten Beitragsformen müssen beantragt und der Anspruch mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. |
- Bei Aufnahme wird pro Mitglied eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € erhoben.
- Alle ermäßigten Beitragsformen müssen beantragt und mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Nachweis für das Folgejahr muss jährlich bis zum 15.12. durch das Mitglied erbracht werden. Erfolgt dieser Nachweis nicht oder nicht rechtzeitig wird die Mitgliedschaft im Folgejahr automatisch auf eine Vollmitgliedschaft umgestellt.
- Jegliche Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.
- Der Mitgliedsbeitrag ist entsprechend § 7 (2) der Satzung bis 31.Januar jeden Jahres fällig. Der Einzug erfolgt durch die Berliner Volksbank. Im Ausnahmefall kann der Jahresbeitrag auch direkt auf das Vereinskonto überwiesen werde.
- Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle Mitgliedsbeitrag, ab 1. Juli der halbe Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
- Die Beendigung der Mitgliedschaft ist nur entsprechend § 5 der Satzung möglich.
- Für zusätzliche Sportangebote (Trainings- und Rehabilitationsprogramme usw.) gelten gesonderte Gebühren, die im Einzelnen festgelegt werden.
Anmerkung:
Die Familienmitgliedschaft ist eine Sonderform der Beitrittsgestaltung (Rabatt) und keine Mitgliedschaftsform. D.h., die einzelnen Mitglieder der Familie sind eigenständig Mitglied des Vereins. Lediglich das Beitragsaufkommen wird günstiger gestaltet. Die Rabattgestaltung gillt nur für die Beitragsklassen 01 bis 03.