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nach den Senatsbeschlüssen (6.Verordnng zur Änderung der SARS-Cov-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung) vom 7. Mai 2020 haben sich auch für unseren Verein Anpassungen ergeben, die wir zur Kenntnis und Beachtung geben. Sie gelten bis zum 6. Juni 2020.

Die Verantwortung zum weiteren Gelingen einer Reduzierung der Corona-Pandemiegefahr liegt damit unverändert bei uns allen. Wir möchten daher dringend an alle Mitglieder appellieren, unsere bereits bestehenden Schutzmaßnahmen zur Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln weiterhin strikt einzuhalten. 

 Neu Maßnahmen sind:

1. Unter der besonderen Aufsichtspflicht unserer Trainer (Robert und Denis) wird das Kinder- und Jugendgruppentraining ab Montag, den 18.05.2020 wieder aufgenommen. Besondere Maßnahmen und Regeln erhalten die Eltern kurzfristig.

2. Ab Montag, den 18.05.2020 ist das Doppelspiel unter strikter Beachtung der Abstandsregeln zulässig.

3. Ab den 15.05.2020 öffnet unser Restaurant „Wawel“. Die Tür vom Vereinsgebäude (Flur) zum Restaurant bleibt weiterhin verschlossen und eine Bedienung auf der Terrasse wird vorerst nicht stattgegeben. 

4. Gästen und Besuchern ist der Aufenthalt auf unserer Anlage weiterhin untersagt. Mitglieder dürfen jedoch mit einem Gast (auch beim Doppel) Tennis spielen. Der Gast bezahlt pro Stunde 5,-- €. 

Unter Beachtung aller bestehenden Schutzregeln und dem vorbildlichen Verhalten der Mitglieder halten wir die Lockerungen für notwendig und vertretbar.

Sollten jedoch Regelverstöße auftreten, wird der Vorstand einschränkende Maßnahmen ergreifen und festlegen.

Adresse

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Empfänger:
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