Ab dem 1. April 2022 gelten keine Zugangsbeschränkungen mehr, weder beim Training, noch bei Wettkämpfen oder Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen.
Keine Maskenpflicht mehr:
- bei Sportgroßveranstaltungen, Vereinssitzungen, Wettkämpfen und Training indoor,
- im Sportunterricht und bei Schulsportveranstaltungen, auch nicht von den Lehrkräften.
- im Rahmen von Ganztagsangeboten nachmittags im Verein bei der Sportausübung.