Mit der Berliner Senatsverordnung vom 21.04.2020 (§7 der 4. Verordnung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 21.04.2020) sind Tennissportanlagen im Freien ab heute freigegeben. Wir geben unsere Anlage zum 24.04.2020 frei.
- Spielerbänke sind in der jetzigen Position zu belassen.
- Die Hallen sind gesperrt
- Es darf nur Einzel gespielt werden
- Nur nach Online Reservierung
- Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 1,5 m muss durchgängig, also beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten werden.
- Auf den Handshake ist zu verzichten.
- Gästen ist das Betreten und Bespielen der Plätze in diesem Zeitraum untersagt.
- Die Umkleideräume und Duschen sind gesperrt.
- Zugangsmöglichkeit in Absprache mit dem Geschäftsführer.
- Die Toiletten sind mit Desinfektionsspender und Einweg-Papierhandtücher bestückt
- Die Bestuhlung auf der Terrasse ist nach den Abstandsregelung ausgerichtet
- Fahrräder sind grundsätzlich vor dem Haupteingang abzustellen.