Bitte achten Sie bei der Nutzung der Halle auf das geeignete Schuhwerk (Tennisschuhe mit Allroundsohle oder glatter Sohle; keine Straßen-, Jogging- oder Fußballschuhe). Ferner bitten wir zu beachten, auf unseren Hallenplätzen (=Teppichplätzen) nur saubere Tennisschuhe zu benutzen! Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die beigefügte Hallenordnung.
Hallenordnung
Halle- Die Halle wird ausschließlich von spielberechtigten Personen während der gebuchten Spielzeiten genutzt. Spielberechtigt sind nur Personen, die einen Platz verbindlich gebucht haben oder eine Spielerlaubnis vom Vorstand oder Geschäftsführer haben.
- Einzelstunden sind vor Spielbeginn über das Onlinebuchungssystem eversports zu buchen.
- Kindern unter 7 Jahren ist das Spielen in der Halle nur in Begleitung von Erwachsenen erlaubt.
- Training wird nur durch bestätigte Trainer oder vom Vorstand beauftragten Personen gegeben.
- Das Licht ist nach Spielende abzuschalten und die Fenster zu schließen, soweit keine nachfolgenden Spieler/Innen den Platz gemietet haben. Die Notausgangstüren sind auch nur im Notfall zu öffnen.
- Nach Ende der Spielzeit ist der Platz kreisförmig von außen nach innen vollständig abzuziehen. Die Abziehbesen sind aufzuhängen.
Schuhe
- Das Spielen in der Halle ist nur mit geeigneten Tennisschuhen (Profilsohle) gestattet. Vor dem Betreten der Halle sind die Schuhe ggf. gründlich zu säubern.Zuschauer nutzen beim Betreten der Halle die Überziehschuhe.
Essen/Getränke/Rauchen
- Essen sowie eingefärbte Getränke wie Cola, Limo, Bier, etc. sind in der Halle absolut tabu.
- Im gesamten Gebäude gilt Rauchverbot!
Tiere
- Tiere sind in der Tennishalle und in den Sanitärräumen nicht zugelassen. Wir bitten darum Tiere mit kurzer Leine im Flur anzuleinen, so dass sie nicht in die Halle kommen können.
Verbandsspiele/Turniere/etc.
- Bei besonderen Anlässen kann der Verein die Halle für die allgemeine Nutzung sperren – für bereitsgebuchte Stunden werden Ersatzstunden oder Rückvergütung angeboten.
Weitergabe an Dritte
- Bei Weitergabe von Hallenstunden an Dritte hat der eingetragene Mieter dafür Sorge zu tragen, dass die Hallenordnung eingehalten wird.
- Der Mieter haftet als Vertragspartner des Vereins für aufgekommene Schäden durch Missachtung der Hallenordnung.
Verstöße/Schäden/Haftung
- Für Schäden durch Nichteinhaltung der Hallenordnung – insbesondere durch Verwenden ungeeigneter Ausrüstung und bei unsachgemäßer Nutzung der Halle – behält sich der Verein Regressansprüche vor.
- Der Verein kann das Vertragsverhältnis bei wiederholten Verstößen gegen die Hallenordnung fristlos kündigen, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung von Hallengebühren besteht.
- Die Nutzung der Halle erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
- Ansprüche aus der Hallennutzung gegenüber dem Verein bestehen vom Grundsatz her nicht.
- Für Garderobe und Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
Schäden
- Schäden/Mängel an und in der Halle bitte umgehend dem Geschäfsstellenleiter melden:
- info@tennisclub-gruen-weiss.de
Hausrecht
- Der Vorstand, der Geschäftsführer, Gastronomieinhaber und alle Mitglieder des Vereins sind berechtigt,durch Kontrollen die Spielberechtigung und die Einhaltung der Hallenordnung zu überprüfen. Jedes Mitglied und jeder Hallenmieter hat den Anweisungen dieses Personenkreises Folge zu leisten. Der vorstehende Personenkreis des Vereins übt das Hausrecht für den Verein aus.
Der Vorstand des TC Grün-Weiß Baumschulenweg e.V..